"Einfahrt Tag und Nacht freihalten" - das liest man oft. Zurecht: Denn auch ohne Schild müssen Einfahrten generell freigehalten werden.
Wer unberechtigt auf einem Privatgrundstück parkt, könnte in Schwierigkeiten geraten. Der Grundstücks-Bewohner darf den Wagen abschleppen lassen. Denn selbst als Mieter gilt er hier rechtlich als Besitzer.
Weniger als 5 Meter vor einer Kreuzung ist das Parken ausdrücklich verboten. Kommt es dadurch zu einer Behinderung des Verkehrs, drohen bis zu 15 Euro Bußgeld.
Auch in einer scharfen Kurve ist das Parken untersagt.
Bis zu 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild ist das Parken verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt auch bei einem Andreaskreuz an Bahnübergängen.
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt ist das Parken ausdrücklich verboten. Falls durch das Falschparken ein Feuerwehreinsatz behindert wird, drohen 65 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.