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Corona-Regeln im Teil-Lockdown: Das gilt im November

  • Veröffentlicht: 02.11.2020
  • 12:30 Uhr
  • Galileo
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© Kay Nietfeld/dpa-Pool/dpa

Seit heute gelten bundesweit strenge Corona-Regeln, um die Infektionswelle zu brechen. Darunter sind massive Kontakt-Beschränkungen. Was gilt wo im November? Das erfährst du auf dieser Seite.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Gipfel

  • Im November gelten bundesweit strengere Corona-Regeln, die vor allem den Freizeitbereich betreffen. Damit reagieren Bund und Länder auf die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen.

  • Die Gesundheitsämter haben nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Montagmorgen (2. November) 12.097 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet.

  • Auch wenn die meisten Bundesländer die Bund-Länder-Beschlüsse eins zu eins übernehmen, gibt es einige Unterschiede zwischen den Ländern. Was gilt wo? Das erfährst du weiter unten.

  • Die beschlossenen Maßnahmen treten ab 2. November deutschlandweit in Kraft und gelten bis Ende des Monats. In 2 Wochen soll geprüft werden, ob sie angepasst werden können.

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Feiern und Freunde treffen: Was gilt?

👬 In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 2. November nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen - maximal 10 Personen.

🥳 Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.

👮‍♀️ Verstöße gegen diese Kontakt-Beschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

☝ Ausnahmen: Hamburg, Niedersachsen und Berlin etwa wollen Kinder unter 12 Jahren bei dieser Regel nicht mitzählen.

Baden-Württemberg und Bayern wollen die 2-Haushalts-Regel auch für private Treffen anwenden.

☝ In Bremen sollen sich im Freien Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen, aber auch bis zu 5 Personen, die nicht zusammen wohnen.

☝ In Sachsen dürfen sich Angehörige von 2 Haushalten treffen oder ein Hausstand und 5 weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.

Restaurants und Bars machen dicht

🍸 Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen im November schließen.

🥡 Ausnahme: die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

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Was ist mit Reisen und Hotels?

🏨 Hotels und andere Unterkünfte im Inland dürfen im November keine Touristen mehr aufnehmen. Ausnahme: notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen.

🏘 Die Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Verwandtenbesuche zu verzichten.

🚄 Wer trotzdem reisen muss, kann auch den Zug nutzen - im Fern- als auch im Regionalverkehr soll nahezu alles fahren. Klar: Die Hygiene-Konzepte und Maskenpflicht gelten weiterhin.

👜 In vielen Bundesländern müssen Urlauber am 2. November abreisen.

👜 In Brandenburg haben sie dafür bis zum 4. November Zeit, auf Schleswig-Holsteins Inseln, den Halligen und Mecklenburg-Vorpommern bis zum 5. November. In Niedersachsen können Urlauber, die vor dem 2. November angereist sind, ihren Urlaub noch beenden.

Groß- und Einzelhandel, Schulen und Kitas bleiben geöffnet

🏪 Geschäfte dürfen geöffnet bleiben.

☝ Aber: Es muss sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhält.

💻 Wo immer umsetzbar, soll Home-Office ermöglicht werden.

🏫 Schulen und Kitas sowie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sollen grundsätzlich so lange wie möglich offen bleiben. Vielerorts gilt inzwischen auch eine Maskenpflicht im Unterricht.

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Sport, Freizeit und Unterhaltung

🚫 Generell wollen Bund und Länder Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen.

🎭 Das heißt: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle werden geschlossen.

🥎 Das betrifft auch Freizeit- und Amateursport-Betriebe, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren.

🏊‍♂️ Auch Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitness-Studios werden geschlossen.

🏃‍♂️ Individual-Sport, also etwa allein oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt.

Ausnahmen: Berlin will Kindern bis 12 Jahren das Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu 10 Personen ermöglichen. Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Kinder- und Jugendsport weiterhin, allerdings können die Landkreise nach eigenem Ermessen von dieser Regelung abweichen.

⚽ Der Profisport ist nur noch ohne Zuschauer zugelassen. Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.

Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen in der Regel erlaubt bleiben - unter Auflagen.

💆‍♀️ Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Ausnahmen: Sachsen-Anhalt will auch Kosmetik- und Sonnenstudios offen halten, Thüringen Kosmetik- und Nagelstudios.

👨‍⚕️ Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa beim Physiotherapeuten, sind weiter möglich.

💇‍♂️ Auch Friseur-Salons bleiben - anders als im Frühjahr - unter den bestehenden Hygiene-Vorgaben geöffnet.

🏛 Museen sind bundesweit fast überall geschlossen, mit einer kleinen Ausnahme in Thüringen: Hier dürfen sie für unentgeltliche Bildungs-Angebote öffnen.

🐾 Während Zoos (zumindest die Außenbereiche) in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin offen bleiben, machen sie in **Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder Stuttgart in *Baden-Württemberg* zu.

📚 In Sachsen sollen Bibliotheken offen bleiben, in Berlin zusätzlich die Musikschulen.

☝ In Sachsen-Anhalt sollen Tierparks, Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahr- und Musikschulen geöffnet bleiben.

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👵 Besuche sollen eingeschränkt möglich bleiben. Bund und Länder haben betont, dass die Regeln nicht zu einer "vollständigen sozialen Isolation" der Betroffenen führen dürfen - wie zuletzt im Frühjahr.

👩‍⚕️ Möglichst bald soll es ausreichend Corona-Schnelltests für Patienten und Bewohner, Personal und Besucher geben.

Unternehmen bekommen Teil der Umsatzausfälle ersetzt

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Der Bund plant noch einmal Nothilfen mit einem Volumen von bis zu 10 Milliarden Euro.

Konkret sollen Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige 75 Prozent des Umsatzausfalls erhalten.

Für größere Unternehmen werden die Prozentsätze nach EU-Beihilferecht bestimmt. Sie können daher von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also von November 2019.

Außerdem plant der Bund, die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende auslaufen. Außerdem soll bei den Bedingungen für Hilfen etwa für die schwer belastete Kultur- und Veranstaltungswirtschaft nachgebessert werden.

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