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Wann du als vollständig geimpft giltst und wie du es nachweist

  • Veröffentlicht: 19.05.2021
  • 16:45 Uhr
  • Galileo

Für vollständig Geimpfte gelten gelockerte Corona-Regeln etwa bei der Kontakt-Beschränkung oder Test-Pflicht. Doch was heißt vollständig geimpft? Ab welchem Tag nach der Impfung gelten die Lockerungen, braucht man 2 Impf-Dosen und wie muss man seine Impfung nachweisen? Im Clip: Was die Corona-Impfstoffe im Körper bewirken.

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Das Wichtigste zum Thema Lockerungen für Geimpfte

  • Die Zahl der vollständig gegen Corona Geimpften steigt täglich. Auch positiv: Neue Untersuchungen deuten darauf hin, dass sie das Corona-Virus wohl kaum übertragen.

  • Starke individuelle Freiheits-Beschränkungen für Geimpfte sind somit auf Dauer nicht mehr zu rechtfertigen. Anfang Mai wurde daher eine bundesweite Verordnung mit weitreichenden Lockerungen verabschiedet. Nachweislich vollständig Geimpfte sind nun negativ Getesteten rechtlich gleichgestellt.

  • Geimpfte müssen beispielsweise keinen negativen Test beim Einkaufen, Friseur- oder Zoobesuch vorweisen und nach einem Urlaub oder bei Kontakt zu einem Corona-Infizierten nicht in Quarantäne. Sogar die Ausgangs- und Kontakt-Beschränkungen entfallen für sie. Was Corona-Geimpfte genau dürfen, erfährst du hier.

  • Hinweis: Die Maskenpflicht und der Mindestabstand gelten für alle weiterhin.

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Was heißt vollständig geimpft?

Die neuen Lockerungen gelten für alle, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. Das heißt: 2 Wochen nach der 2. Corona-Impfung, genauer gesagt ab dem 15 Tag danach. Also bei den Impfstoffen von BioNTech und Moderna 8 Wochen nach der ersten Impfung und beim Impfstoff von AstraZeneca nach 14 Wochen.

Im Detail heißt das:

  • Wenn du mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna geimpft wirst, bekommst du 2 Impf-Dosen im Abstand von 6 Wochen. Nach 2 weiteren Wochen, also 8 Wochen nach dem ersten Pieks, giltst du dann als vollständig geimpft. Es dauert nämlich einige Tage, bis dein Immunsystem den vollen Immunschutz aufgebaut hat.
  • Beim Vektor-Impfstoff von AstraZeneca empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) 2 Impf-Dosen im Abstand von 12 Wochen. Als vollständig geimpft giltst du dann nach weiteren 14 Tagen, also nach 14 Wochen. Zugelassen wäre ein Impf-Abstand von 4 bis 12 Wochen, allerdings fällt der letztendliche Impfschutz bei einem kürzeren Abstand geringer aus.
  • Etwas anders ist es beim Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson, wo nur eine Impfung nötig ist. Hier giltst du am 15. Tag nach der ersten und einzigen Impfung als vollständig geimpft.

Was die verschiedenen COVID-19-Impfstoffe genau unterscheidet und wie sie wirken, erfährst du hier.

Übrigens: Die Lockerungen gelten nur für Personen, die einen in der EU zugelassenen Impfstoffe erhalten haben. Also beispielsweise nicht für die Impfstoffe Sputnik V, Sinopharm oder Sinovay.

Diese Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen

Hinweis: Eine Auffrischungsimpfung nach etwa 6 Monaten wird aktuell allen Menschen ab 18 Jahren mit einem mRNA-Impfstoff von der STIKO empfohlen.
Hinweis: Eine Auffrischungsimpfung nach etwa 6 Monaten wird aktuell allen Menschen ab 18 Jahren mit einem mRNA-Impfstoff von der STIKO empfohlen. © Robert Koch-Institut/Galileo
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Ab wann habe ich den vollen Impfschutz?

👉 Den vollen Impfschutz hast du laut Hersteller-Angaben bei BioNTech ab Tag 7, bei Moderna ab Tag 14 und bei AstraZeneca ab Tag 15 nach der 2. Impfung. Nach der einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson dauert es 28 Tage bis dein Abwehrsystem den vollen Impfschutz aufgebaut hat.

Den Impfpass, bitte!

Um ihre neuen Freiheiten auch genießen zu können, müssen vollständig Geimpfte ihren Impfschutz belegen. Als Nachweis dient der persönliche Impf-Ausweis, in dem die COVID-19-Impfung nach § 22 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) dokumentiert wurde. Und zwar mit folgenden Angaben:

  • Datum der Impfung
  • Bezeichnung und Chargen-Nummer des Impfstoffs
  • Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
  • Name und Anschrift der für die Impfung verantwortlichen Person
  • Schriftliche oder elektronische Bestätigung inklusive einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Wenn kein Impf-Ausweis vorhanden ist, brauchst du eine Impf-Bescheinigung mit denselben Angaben.

Gut zu wissen: In einigen Wochen soll der digitale Impf-Pass kommen - als zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Wie funktioniert er und wer kann ihn ausstellen? Alle Fragen zum digitalen Impfpass klären wir hier.

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Alle wichtigen Fragen zur Impfung im Überblick

Wann du als vollständig geimpft giltst und wie du es nachweist

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Corona Impfung: Die wichtigsten Fragen
© Galileo

Corona Impfung: Die wichtigsten Fragen

Ab wann wirkt die Impfung?
© Galileo

Ab wann wirkt die Impfung?

Ab wann wirkt der Impfschutz?
© Galileo

Ab wann wirkt der Impfschutz?

Wann du als vollständig geimpft giltst und wie du es nachweist
© Galileo

Können Geimpfte Corona bekommen?
© Galileo

Können Geimpfte Corona bekommen?

Können Geimpfte noch Corona übertragen?
© Galileo

Können Geimpfte noch Corona übertragen?

Du hattest schon COVID-19?

Auch für Genesene gelten die neuen Corona-Lockerungen. Wie man seine vergangene COVID-19-Erkrankung bestätigt, ab welchem Tag man als genesen gilt und für wie lange, erfährst du hier.

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Diese Argumente führten zu Lockerungen für Geimpfte

🤧 Es gab keine Rechtfertigung mehr: Lange Zeit war nicht klar, ob vollständig Geimpfte das Corona-Virus weiterhin übertragen können oder nicht. Dann hatte das Robert Koch-Institut bestätigt, dass von vollständig Geimpften 2 Wochen nach der 2. Impfung keine reelle Infektions-Gefahr mehr ausgeht. Damit entfalle der Rechtfertigungs-Grund, deren Grundrechte weiter einzuschränken, sagten unter anderem Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD).

📖 Grundrechte seien weder ein Bonbon noch ein Privileg, so Laschet. Es gehe nicht um "Sonderrechte oder Privilegien" für Geimpfte, sondern um ein zentrales Gebot des Rechtsstaats und den Weg zurück in die Normalität.

🕊 Die Bundesregierung habe nach der Verfassung den Auftrag, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Zugleich habe sie aber auch den Auftrag, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, betont FDP-Generalsekretär Volker Wissing. "Wenn es darum geht, Freiheitsbeschränkungen zurückzunehmen, die keine Begründung mehr haben, dann muss das unverzüglich erfolgen", so Wissing.

👨‍⚖️ Gerichtliche Beschlüsse drohten: Sollten vollständig Geimpfte nicht zügig alle Freiheits- und Grundrechte zurückbekommen, sei das laut der früheren Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verfassungswidrig. Beschwerden des Bundesverfassungsgerichts seien dann vorprogrammiert.

🏬 Es wurde Zeit für Perspektiven: Bei möglichen Lockerungen für vollständig Geimpfte sei laut Städte- und Gemeindebund eine langfristige Planung versäumt worden. Daher stand die Politik unter Zeitdruck. "Nach über einem Jahr Pandemie ist das Motto 'Wir fahren auf Sicht' kaum noch vermittelbar. Langfristige Perspektiven - wenn auch unter Vorbehalt sinkender Infektions-Zahlen - sollten jetzt auf den Weg gebracht werden", sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

💉 Impf-Neid sei kein Argument: Dem CDU-Politiker Thorsten Frei zufolge sei es nur eine Frage von Wochen, bis in Deutschland jedem ein Impf-Angebot gemacht sei.

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