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Feiern in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt?

  • Veröffentlicht: 27.08.2020
  • 14:45 Uhr
  • Galileo
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Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen will die Bundesregierung die Auflagen teilweise wieder verschärfen. Was ist noch erlaubt? Mit wie vielen Leuten darf man feiern? Die Details im Überblick.

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Das Wichtigste zum Thema Corona und Feiern

  • Die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen in Deutschland ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Nach Angaben des **Robert Koch-Instituts (RKI) wurden aktuell 1.507 neue Corona-Infektionen gemeldet (Stand: 27. August). Am Tag zuvor waren es 1.576.

  • Nach den Vorstellungen von Kanzlerin Angela Merkel wird es deshalb vorerst keine Lockerungen der Beschränkungen geben. Teilweise werden Auflagen sogar verschärft.

  • Die Hygiene-Regeln seien unbedingt einzuhalten. Die Länder wollen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro festlegen - mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt.

  • Was ist mit privaten Feiern und Großveranstaltungen? Wir haben alle Details aus der Beschlussvorlage im Überblick.

In Pflegeheimen und bei Freizeitaktivitäten ist das Corona-Infektionsrisiko der österreichischen Gesundheitsagentur zufolge besonders hoch.
In Pflegeheimen und bei Freizeitaktivitäten ist das Corona-Infektionsrisiko der österreichischen Gesundheitsagentur zufolge besonders hoch.© Galileo
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🎪 Großveranstaltungen

Bund und Länder sind sich einig, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

🎉 Feiern

... im Privatbereich sollten laut Beschlussvorlage auf 25 Teilnehmer beschränkt werden. Bei privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs sollten künftig 50 Teilnehmer erlaubt sein. Allerdings haben sich Bund und Länder bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen können. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.

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🤒 Corona-Tests

Kanzlerin Merkel will die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September beenden. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise für 14 Tage  in Quarantäne zu begeben.

Die Bundesregierung ruft dazu auf, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Wer dennoch eine vermeidbare Reise in ein bei Antritt schon ausgewiesenes Risikogebiet antritt, kann nicht mehr mit einer Entschädigung des Verdienstausfalls rechnen, wenn er danach in Quarantäne muss. (Quelle: dpa)

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