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Mindestlohn-Erhöhung: Ab wann gibt's mehr Geld und für wen

  • Veröffentlicht: 29.06.2023
  • 18:43 Uhr
  • Galileo
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© picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb

Ab Januar 2024 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro steigen. Welche Ausnahmen es in Deutschland gibt und wie hoch der Mindestlohn in anderen Ländern ist, erklären wir dir hier.

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Das Wichtigste zum Thema Mindestlohn

  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland seit Anfang 2015 grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren. Damals betrug der Stundenlohn 8,50 Euro.

  • Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der Mindestlohn bei 12 Euro brutto in der Stunde - das heißt, von den 12 Euro werden noch Steuern und Beiträge unter anderem zur Krankenkasse und Rente abgezogen.

  • Nach einem Vorschlag der zuständigen Mindestlohn-Kommission soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen. Wiederum ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, ist eine weitere Erhöhung um 41 Cent pro Stunde auf dann 12,82 Euro geplant.

  • Der monatliche Brutto-Lohn steigt dementsprechend bei einer 40-Stunden-Woche von aktuell etwa 2.080 Euro auf 2.151 Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 2.222 Euro im Jahr 2025.

  • Aufgrund der hohen Inflation und steigender Kosten für Lebensmittel und Energie fällt die Erhöhung nach Meinung von Gewerkschaften zu gering aus.

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Mindestlohn im Ausland

So hoch ist der Mindestlohn in anderen Ländern.
So hoch ist der Mindestlohn in anderen Ländern.© Galileo

So setzt sich die Mindestlohn-Kommission zusammen

Zur Mindestlohn-Kommission gehören insgesamt neun Personen: Sechs Mitglieder (je drei Vertreter:innen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen) mit Stimmrecht und eine Person mit dem Vorsitz. Hinzu kommen zwei beratende Mitglieder ohne Stimmrecht, die wissenschaftliches Fachwissen einbringen sollen.

Die Kommission schlägt der Bundesregierung auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung in der Regel alle zwei Jahre vor, in welcher Höhe sie den Mindestlohn anpassen sollte.

Dieser Vorschlag ist durch die Bundesregierung per Verordnung umzusetzen. Meist ist das lediglich eine Formsache.

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Ausnahmen beim Mindestlohn

Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung bekommen nicht automatisch den Mindestlohn.

Auszubildende haben auch keinen Anspruch auf Mindestlohn. Für sie gilt eine Mindestausbildungs-Vergütung. Diese beträgt im Jahr 2023 im ersten Ausbildungsjahr 620 Euro, im zweiten Jahr 731,60 Euro, im dritten 837 Euro und im vierten Lehrjahr 868 Euro.

❌ Auch für Praktikant:innen gilt die Regelung nicht, wenn das Praktikum verpflichtend ist oder freiwillig mit einer Dauer von bis zu drei Monaten absolviert wird.

Langzeitarbeitslose fallen in den ersten sechs Monaten nach Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit ebenfalls aus dem Mindestlohn heraus.

❌ Wenig überraschend gilt der Mindestlohn auch nicht für ehrenamtlich Tätige, die sich in der Regel unentgeltlich engagieren.

Das passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn

Die Anhebung des Mindestlohns beschert rund sechs Millionen Menschen in Deutschland ein Lohn-Plus.

Ob dein Gehalt die Bedingungen der Mindestbezahlung erfüllt, kannst du beispielsweise mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums checken.

Dass Arbeitgeber:innen die Bezahlung ihrer Arbeitnehmer:innen mit Mindestlohn einhalten, kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

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In unter anderem diesen Branchen gilt ein höherer Mindestlohn

🔧 Gerüstbauer:innen bekommen seit Oktober 2022 mindestens 12,85 Euro pro Stunde.

👱 Leiharbeiter:innen erhalten seit April 2023 mindestens 13 Euro pro Stunde. Dieser Wert steigt ab Januar 2024 auf 13,50 Euro pro Stunde.

🧹 Für Gebäudereiniger:innen beträgt der Mindestlohn seit Oktober 2022 13 Euro.

⛏ Seit dem 1. August 2022 liegt der Mindestlohn im Steinmetz- und Bildhauerhandwerk bei 13,35 Euro pro Stunde.

🏥 In der Pflege unterscheidet sich der Mindestlohn je nach Tätigkeit und Ausbildung: Ungelernte bekommen seit Mai 2023 pro Stunde 13,90 Euro (ab Dezember 14,15 Euro). Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung liegt der Mindestlohn aktuell bei 14,90 Euro (ab Dezember 15,25 Euro). Pflegefachkräfte wiederum erhalten einen Mindestlohn von 17,65 Euro (ab Dezember 18,25 Euro).

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Hier erfährst du noch mehr zum Thema Mindestlohn

Bundesregierung: Mindestlohn

Bundesarbeitsministerium: Mindestlohn Praktikum

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Mindestlohn

Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Zur Erhöhung des Mindestlohns ab Seite 69

Häufige Fragen zum Mindestlohn

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