Was ist erlaubt?
Nervige Nachbarn: So kannst du dich gegen Lärmbelästigung wehren
- Aktualisiert: 25.06.2024
- 09:04 Uhr
- Galileo
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, besagt das alte Sprichwort. Doch was kannst du gegen nervige Nachbarn unternehmen und was musst du dir gefallen lassen? Und ab wann kannst du dich wehren?
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Das Wichtigste zu nervigen Nachbarn
Etwa 26 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm in ihrem Wohnumfeld gestört - sei es Verkehr, Gewerbe oder eben auch laute Nachbar:innen.
Menschen nehmen Geräusche und Verhaltensweisen sehr unterschiedlich wahr: Was die eine stört, ist für den anderen selbstverständlich und nichts Belästigendes.
Nicht jeden Lärm der Nachbar:innen musst du hinnehmen. Manche Belästigungen müssen nicht toleriert werden. Allerdings werden die Grenzen oft durch Gerichte festgelegt.
Im Video: Was ist gegen stressige Nachbarn erlaubt?
Die wichtigsten Regeln für nervende Nachbarn
📺 Läuft den ganzen Tag der Fernseher der Nachbar:innen in hoher Lautstärke, muss das niemand hinnehmen.
👂 Wann eine Lärmbelästigung allerdings wirklich gegen Regeln verstößt, hängt von vielen Faktoren ab.
🔇 Ruhezeiten unterscheiden sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland: Es gibt Nachtruhe sowie Sonn- und Feiertagsruhen. Üblicherweise gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr oder 7 Uhr die gesetzliche Nachtruhe.
📜 Eine Hausordnung kann in einem Mehrfamilienhaus die Regeln definieren. So kann jede Hausgemeinschaft die passenden Verhaltensweisen festlegen.
Welche Lärmbelästigung du ertragen musst und welche nicht
🌽 Grill: Gerade in den Sommermonaten ist es erlaubt auf Balkon oder dem Garten zu grillen - allerdings nicht zu oft.
👶 Kinder: Geräusche von Babys und kleinen Kindern musst du als Nachbar:in hinnehmen. Lediglich bei Jugendlichen gibt es Grenzen, hier ist nicht mehr jeder Lärm erlaubt.
💋 Sex: Gehen die Sexgeräusche - gerade auch nachts - mit einer gewissen Lärmbelastung einher, müssen das die Nachbar:innen nicht ertragen.
🐶 Haustiere: Bei Haustieren ist die Beurteilung schwierig. So kommt es beispielsweise bei Hundebellen auf die Häufigkeit an, ab wann Nachbar:innen das nicht mehr hinnehmen müssen.
🚿 Duschen: Geräusche aus Badezimmern wie Duschen sind in der Regel auch nachts hinzunehmen - wenn sie nicht übermäßig lang andauern.
🚰 Haushaltsgeräte: Waschmaschine, Spülmaschine und Staubsauger sollten nur außerhalb der Ruhezeiten genutzt werden. Allerdings sind Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn Berufstätige keine andere Zeit zur Verfügung haben.
🍀 Rasenmäher: Die Benutzung von Elektro- und Benzin-Rasenmähern ist in Wohngebieten nicht an Sonn- und Feiertagen erlaubt - und nicht während der Nachtruhe.
🎉 Hauspartys und Balkon-Feiern: Sowohl im Haus als auch außerhalb gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr. Die Party-Veranstalter:innen sollten im Vorfeld das Gespräch mit Nachbar:innen suchen und um Verständnis bitten.
🎼 Laute Musik und Fernseher: Bei Fernseher oder Lautsprechern lautet das Zauberwort Zimmerlautstärke. In der Nachbarwohnung sollten Geräusche dann maximal gedämpft wahrnehmbar sein.
🎺 Muszieren: Etwa zwei Stunden sind in der Regel hinzunehmen. Allerdings nicht bei jedem Instrument - wer in einem Mehrfamilienhaus das Klavier und ein Schlagzeug anschafft, muss etwas mehr Rücksicht auf die Nachbar:innen nehmen.
💡 Wärmepumpen: Immer häufiger werden auch Wärmepumpen ein Thema für einen möglichen Streit zwischen Nachbar:innen. Sie verursachen gerade auch nachts Geräusche - entsprechend sollte die Positionierung gerade im Hinblick auf die Nachbar:innen gut bedacht werden.
Was tun, wenn der Lärm der Nachbarn nervt?
Wenn die Nachbar:innen nerven, empfiehlt sich grundsätzlich ein ruhiges und klärendes Gespräch. Dabei können die unterschiedlichen Sichtweisen besprochen und Verständnis für die andere Partei gewonnen werden. Hier gibt es Tipps für eine harmonische Nachbarschaft.
Führt ein Gespräch nicht zu einer Verbesserung der Situation, könnte die Ruhestörung anschließend bei der Hausverwaltung oder den Vermietenden gemeldet werden. Das kann letztlich sogar bis zu einer Kündigung der lauten Nachbar:innen oder auch zu einer Baumaßnahme zur Verbesserung der Schalldämmung führen.
Wenn gerade auch innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten der Lärm nicht mehr erträglich ist, kann das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet werden.
Dafür empfiehlt es sich, ein Lärmprotokoll anzulegen, in dem die Zeit und die Art des Lärms protokolliert wird.
Bei besonders lang andauernder Lärmbelastung kann das auch eine Mietminderung zur Folge haben - allerdings hängt das in der Regel vom Einzelfall ab.
Helfen alle Gespräche oder Vermittlungen durch die Hausverwaltung nicht, bleibt als letzte Option ein Umzug.
Die häufigsten Fragen zu nervigen Nachbarn
Bei nervigen Nachbarn sollte man zunächst das Gespräch suchen und erklären, warum man sich belästigt fühlt. Sorgt das für keine Besserung, kann man sich an Hausverwaltung oder Vermieter wenden. Bei besonders extremen Lärmbelästigungen kann auch Ordnungsamt oder Polizei eingeschaltet werden. Ein Lärmprotokoll hilft, die Störungen auch für Außenstehende nachzuweisen.
Wie viel Lärm der Nachbarn jemand ertragen muss, hängt vom Einzelfall ab - die Empfindung ist hier unterschiedlich. Grundsätzlich gibt es eine Nachtruhe, die je nach Bundesland von 22 Uhr bis 6/7 Uhr gilt. Auch an Sonn- und Feiertagen gelten andere Regeln als werktags.
Sind die Nachbarn mal wieder zu laut, empfiehlt sich zunächst ein Gespräch. Führt das zu keinem Erfolg, können Hausverwaltung, Vermieter, Ordnungsamt oder sogar die Polizei eingeschaltet werden. Beim Nachweis der Ruhestörung hilft ein Lärmprotokoll.
Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe - ab dann sollten Nachbarn ihre Geräusche reduzieren.
Laute Babys und Kinder sind in der Regel zu dulden, viele andere Geräusche hängen vom Einzelfall ab. Wichtig sind dabei Rücksichtnahme und Zimmerlautstärke. Damit sinkt die Gefahr, dass Nachbarn sich belästigt fühlen.
Wann der Nachbar zu laut ist, hängt oft von individuellem Empfinden ab. Daher hängt es in vielen Gerichtsprozessen zwischen streitenden Nachbarn vom Einzelfall ab. Unstrittig: Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe.