Neuer Corona-Bußgeldkatalog: 25.000 Euro Strafe am Arbeitsplatz
- Veröffentlicht: 26.11.2021
- 15:45 Uhr
- Nicole Lemberg
Strengere Maßnahmen, härtere Strafen: Das neue Infektionsschutz-Gesetz soll die 4. Welle brechen. Bei Regelbrüchen kann es schnell teuer werden. Wie viel Geld wird bei Masken-Verstößen fällig - und wann ist sogar eine Haftstrafe möglich? Im Clip: 10 Fragen an eine Polizistin in der Pandemie.
Das Wichtigste zum Thema Corona-Bußgeldkatalog
Steigende Infektionszahlen, Intensivstationen am Limit: Im Kampf gegen die 4. Welle verschärfen die Bundesländer die Maßnahmen.
Im neuen Infektionsschutz-Gesetz hat der Bund unter anderem die 3G-Regel am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt.
Vor allem für Ungeimpfte wird es ungemütlich: In weiten Teilen des öffentlichen Lebens gilt der Eintritt nur mit gültigem Geimpft- oder Genesenen-Nachweis.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss tief in die Tasche greifen. Die Höhe der Bußgelder variiert jedoch je nach Bundesland. Wir geben einen Überblick, wo es teuer werden kann.
💰 Verstöße gegen die Maskenpflicht
😷 Die Maskenpflicht gilt weiterhin bundesweit in geschlossenen Räumen und Verkehrsmitteln - mit Ausnahme des privaten Bereichs.
😷 Wo das Tragen einer medizinischen Maske ausreicht und wo eine FFP2-Maske nötig ist, variiert von Region zu Region.
😷 Wer komplett auf die Maske verzichtet, muss künftig mit höheren Strafen rechnen. In Nordrhein-Westfalen wurde das Bußgeld von 50 auf 150 Euro angehoben. In Berlin können sogar 500 Euro fällig werden.
💰 Höhere Strafen für Veranstalter:innen und Gastronom:innen
🍽 Für Veranstaltungen, Bars und Restaurants gelten im neuen Gesetz strengere Vorschriften, unter anderem müssen die Betreiber:innen den gültigen 2- oder 3G-Nachweis ihrer Gäste überprüfen.
🍽 Kommen sie dieser Kontrollpflicht nicht nach, können beispielsweise in Bayern bis zu 5.000 Euro Strafe fällig werden.
🍽 In Schleswig-Holstein kann bei unvollständiger Kontakterhebung der Gäste ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro erhoben werden.
🍽 Auch bei der Überschreitung der Personen-Obergrenze kann es teuer werden: Hier sind beispielsweise in Hamburg 1.000 bis 5.000 Euro Strafe angesetzt.
💰 Strafen am Arbeitsplatz
💼 Für den Arbeitsplatz gilt laut dem neuen Infektionsschutz-Gesetz die 3G-Regel. Nur wer aktuell negativ getestet, geimpft oder genesen ist, darf vor Ort arbeiten.
💼 Wer sich nicht daran hält und dadurch nicht arbeiten kann, muss mit Lohnausfällen rechnen. Die Unternehmen sind verpflichtet, den Nachweis zu überprüfen und auch zu protokollieren.
💼 Zusätzlich wurde die Home-Office-Pflicht reaktiviert. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitenden die Arbeit von zu Hause ermöglichen, falls keine handfesten Gründe dagegen sprechen.
💼 Bei Verstößen drohen laut dem neuen Gesetz sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten jeweils bis zu 25.000 Euro Bußgeld.
💰 Schärfere Kontrollen in Bus und Bahn
🚝 Öffentliche Verkehrsmittel sind ebenfalls nur noch mit gültigen 3G-Nachweis nutzbar. Für die Kontrolle sind die Verkehrs-Unternehmen verantwortlich, auch die Polizei soll mithelfen.
🚝 Eine flächendeckende Kontrolle ist nach Aussagen der Unternehmen aber kaum realisierbar.
🚝 Wie teuer die Bahnfahrt ohne 3G-Nachweis werden kann, ist noch nicht bekannt. "Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen", heißt es auf der Website der Regierung.
💰 Impfpass-Fälschern drohen Haftstrafen
📃 Hart durchgreifen lautet die Devise bei Fälschungen von Impfnachweisen. Bislang war nur die Verwendung eines Impfausweises bei einer Behörde oder einer Versicherung strafbar.
📃 Wer gefälschte Impfpässe ausstellt oder nutzt, muss mit bis zu 2 Jahren Haft rechnen. Bei Banden-Aktivitäten können sogar bis zu 5 Jahren Haft drohen.