Keine Abschlagszahlung: Wie die Gas-Soforthilfe im Dezember funktioniert
- Veröffentlicht: 30.11.2022
- 15:40 Uhr
- Galileo
Die Bundesregierung plant eine milliardenschwere Gas-Hilfe. Demnach übernimmt der Staat im Dezember einmalig die Kosten der Abschlagszahlung für Gas. Wie das genau ablaufen soll, erfährst du hier. Im Clip: Tipps vom Energiespar-Berater.
Das Wichtigste zur Gas-Soforthilfe
Zur Bewältigung der hohen Energiekosten sollen Gas-Kund:innen im Dezember durch eine einmalige finanzielle Unterstützung entlastet werden. Die Abschlagszahlung für Dezember wird erstattet.
Der Plan ist, dass die Abschlagszahlung für Dezember vom Staat übernommen wird. Heißt: Ein Zwölftel der Jahreskosten für Gas bekommst du erstattet. Auch bei Fernwärme sind Entlastungen geplant.
Die Gas-Soforthilfe dient als Überbrückung bis zur Einführung des geplanten Gaspreisdeckels im kommenden Frühjahr.
Gas-Soforthilfe: Staat übernimmt einmalig Abschlagszahlungen im Dezember
Als eine Stufe der Gaspreisbremse und als Überbrückung bis zum Gaspreisdeckel im Frühjahr 2023 plant die Bundesregierung, dass Gas-Kund:innen im Dezember keine Abschlagszahlung entrichten müssen.
Der Plan dazu sieht vor, ein Zwölftel des Verbrauchs von Oktober 2021 bis September 2022 mit dem für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreis zu verrechnen. Anders als bei den 300 Euro Energie-Pauschale gibt's also keinen Festbetrag für alle.
Von der finanziellen Unterstützung sollen private Kund:innen und kleinere Betriebe profitieren, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gas im Jahr verbrauchen.
Wie die Kostenübernahme für Hausbesitzer:innen und Mieter:innen ablaufen soll
💰 Direkte Gas-Kund:innen, etwa Besitzer:innen einer Immobilie, sollen von der Abschlagszahlung im Dezember freigestellt werden.
🤝 Die einmalige staatliche Finanzspritze geht an die Gas-Versorger:innen, die dadurch trotz der ausbleibenden Abschlagszahlungen für Dezember zahlungsfähig bleiben.
👉 In Mietswohnungen laufen Gas-Verträge in der Regel über die Vermieter:innen. Die Entlastung für Mieter:innen nimmt daher voraussichtlich einen Umweg.
📑 Die eigentliche Erstattung erfolgt erst im Zuge der nächsten Nebenkosten-Abrechnung. Die erwartete Höhe des Betrags soll Mieter:innen zuvor aber mitgeteilt werden.
💶 Dem Staat entstehen durch den finanziellen Zuschuss bei der Gas-Versorgung Kosten in Höhe von um die 9 Milliarden Euro, die aus dem "Wirtschaftsstabilisierungs-Fond" bezahlt werden sollen.
Wie sich die Gas-Soforthilfe voraussichtlich berechnet
1️⃣ Rechne deinen Gas-Verbrauch von Oktober 2021 bis September 2022 in Kilowattstunden (kWh) zusammen.
2️⃣ Teile die Summe durch 12 und du erhältst als Ergebnis deinen durchschnittlichen Gasverbrauch pro Monat.
3️⃣ Multipliziere deinen monatlichen Durchschnittsverbrauch mit dem Gaspreis, der mit deinem Gas-Versorger für Dezember 2022 vereinbart ist.
4️⃣ Das Ergebnis dieser Rechnung ist die Gas-Soforthilfe, die du im Dezember erstattet bekommen sollst.
Mit wie viel Euro Gas-Soforthilfe du ungefähr rechnen kannst
Die Gas-Soforthilfe soll keinem Pauschalbetrag entsprechen, sondern sie soll sich - wie beschrieben - individuell nach dem durchschnittlichen Monatsabschlag richten.
Wie hoch die Abschlagszahlung ist, hängt generell vom Gaspreis, der zuletzt stark gestiegen ist, und dem vorherigen Verbrauch ab. Die Höhe des Verbrauchs ist wiederum durch zahlreiche Faktoren beeinflusst: von der Lage der Wohnung über die Dämmung von Fenstern und Wänden bis zum Wärme-Empfinden der Bewohner:innen.
Zur Orientierung: Laut dem Vergleichsportal Verivox werden zum Beispiel für ein mit Gas beheiztes Einfamilienhaus mit einem jährlichen Gas-Verbrauch von 20.000 kWh bei einem aktuellen Gesamt-Gaspreis von umgerechnet 20,54 Cent je Kilowattstunde (Stand: 28. Oktober 2022) pro Jahr 4.108 Euro fällig. Das entspricht auf den Monat umgerechnet rund 342 Euro.
Alle Entlastungen auf einen Blick
💰 Strom- und Gaspreisbremse, Heizkosten-Zuschuss & Co: Die Regierung hat noch weitere Maßnahmen geplant. Das Entlastungspaket und mit viel Geld du rechnen kannst, gibt es hier im Überblick.
FAQ zum Thema Gas-Hilfe
Zur Bewältigung der gestiegenen Energiekosten sollen Gas-Kund:innen im Dezember von der Abschlagszahlung befreit werden. Das sieht ein aktueller Entwurf vor, der noch beschlossen werden muss. Die einmalige staatliche Finanzspritze dient zur unterstützenden Überbrückung, bis der Gaspreisdeckel im Frühjahr 2023 in Kraft tritt.
Sowohl private Kund:innen als auch kleinere Betriebe, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gas im Jahr verbrauchen, sollen die Gas-Hilfe im Dezember erhalten.
Der Plan ist: Gas-Kund:innen sollen den Betrag, der sich durch die Verrechnung von einem Zwölftel des Verbrauchs von Oktober 2021 bis September 2022 mit dem für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreis pro Kilowattstunde (kWh) ergibt, erstattet bekommen.