Sonderurlaub: Wofür du Extra-Tage frei bekommst
- Veröffentlicht: 29.07.2023
- 08:45 Uhr
- Bianca Leppert
Für die Hochzeit, die Geburt oder einen Todesfall kann es Sonderurlaub und einen Extra-Tag frei geben – und das sogar bezahlt. Doch was gilt genau? Und für welche Anlässe oder Notfälle gilt die Regelung noch? Hier erfährst du es.
Sonderurlaub: Das Wichtigste in Kürze
So sehr du deinen Job auch liebst, Urlaub schätzt du sicher genauso. Die Anzahl der regulären Urlaubstage ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Bei einer 5-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24. Darüber hinaus kann der oder die Arbeitgeber:in aber zusätzliche Urlaubstage im Vertrag festhalten.
Daneben gibt es den bezahlten Sonderurlaub für die besonders schönen und manchmal auch schmerzlichen Ereignisse im Leben wie etwa Geburt des eigenen Kindes, Tod eines nahestehenden Verwandten oder Erkrankung eines Kindes.
Was viele nicht wissen: Zudem hast du Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub – das gilt in allen Bundesländern, nicht aber in Bayern und Sachsen.
Die vierte Urlaubsvariante: unbezahlter Urlaub. Hier entscheidet der Arbeitgeber nach Ermessen.
Regelung für den Sonderurlaub: Was gilt?
Das Thema Sonderurlaub ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dort steht, dass Arbeitnehmer:innen bezahlten Sonderurlaub bekommen können, wenn etwas geschieht, wofür sie selbst nicht direkt die Verantwortung tragen (z.B. Krankheit, Geburt eines Kindes uws.) , der Ausfall für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit besteht und man den Ausfall nicht selbst verschuldet hat. Das ist allerdings immer noch sehr schwammig. Deshalb orientieren sich viele Unternehmen beim Thema Sonderurlaub an Tarifverträgen und der Rechtssprechung zu diesem Thema.
Manche Arbeitgeber:innen grenzen die Gültigkeit des Paragrafen ein oder schließen ihn vollständig aus. Das gilt jedoch nach Rechtssprechung als Benachteiligung der Arbeitnehmer:innen und damit als nicht gültig.
Sonderurlaub: Gründe, die der Arbeitgeber respektieren muss
👶 Geburt des eigenen Kindes: Hier sieht der Tarifvertrag für den öffentlich Dienst einen Tag vor. Es wird allerdings unterschieden, ob es sich um ein uneheliches Kind oder eheliches Kind handelt. Den Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nur bei ehelichen Kindern.
🪦 Tod nahestehender Familienangehöriger: Zwei Tage Sonderurlaub sind beim Tod eines engen Familienmitglieds angesetzt. Hier gibt es aber keine gesetzliche Regel, die Dauer hängt vom Ermessen des Arbeitgebers ab.
🧳 Umzug aus betrieblichen Gründen: Wenn dieser nicht in der Freizeit möglich ist, wird hierfür meist einen Tag veranschlagt.
👨⚕️ Ärztliche Behandlungen: Sind die nicht die außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen oder die Beschwerden dringen, kann man sich für die Dauer der Behandlung Sonderurlaub genehmigen lassen.
💍 Hochzeit: Als Gast oder Trauzeug:in gibt es keinen Sonderurlaub, das heiratende Paar kann sich aber Sonderurlaub genehmigen lassen.
🛌 Pflege naher Angehöriger, wie Ehepartner, Kinder, Geschwister und Eltern. Großeltern zählen nicht dazu. Bei der Freistellung wegen Erkrankung des Kindes gibt es bestimmte Voraussetzungen – unter anderem ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
👩⚖️ Ehrenamt oder andere öffentliche Pflicht: Wer etwa Schöffe bei Gericht ist oder als Zeuge geladen wurde, kann für diesen Fall Sonderurlaub beantragen, wenn der Termin in die Arbeitszeit fällt.
Sonderurlaub: Diese Gründe zählen nicht für Arbeitnehmer
⛹️♂️ Teilnahme an Sportveranstaltungen
🚦 Verkehrsstörungen
🚗 Fahrverbote
🚇 Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel
🌊 Naturereignisse wie Hochwasser
❄️ Wetterbedingungen wie Glatteis und Co.
Spezialfall Bildungsurlaub
Du hast noch nie von Bildungsurlaub gehört? Damit bist du nicht allein. Die wenigsten kennen diese Sonderform des Urlaubs. Sie wird deutschlandweit in allen Bundesländern bis auf Sachsen und Bayern gewährt. Aber nur ein bis zwei Prozent der Angestellten nehmen ihn in Anspruch. Er gilt zusätzlich zum Erholungsurlaub und beträgt fünf Tage in einem Jahr oder zehn Tage auf zwei Jahre gesehen.
Dabei reicht das Angebot von Sprachkursen, über Yoga-Retreats bis hin zu fachlichen Fortbildungen. Einzige Voraussetzung: Der Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt. Eine Übersicht gibt es beispielsweise unter bildungsurlaub.de. Der Antrag ist unkompliziert.
Zunächst suchst du dir ein Seminar aus und beantragst beim Anbieter die Unterlagen zur Einreichung beim Arbeitgeber. Es gelten allerdings gewisse Fristen – in der Regel sollte der Antrag vier bis neun Wochen vor Beginn des Seminars beim Arbeitgeber gestellt werden.
Spezialfall unbezahlter Urlaub
Du hast keine Urlaubstage von deinem regulären Urlaub mehr übrig, würdest aber gerne noch ein bisschen mehr Auszeit haben? Für unbezahlten Urlaub gibt es weder eine rechtliche Regelung noch hast du einen Anspruch darauf. Ob ein:e Arbeitgeber:in dir unbezahlten Urlaub erlaubt, hängt ganz allein von dessen Entscheidung ab. Über einen Tag lässt sich vermutlich aber besser verhandeln als über ein ganzes Sabbatical.
Häufige Fragen zum Sonderurlaub
Sonderurlaub ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Allerdings werden hier keine konkreten Anlässe genannt, für die dir freie bezahlte Tage zustehen. Hier wird sich mehrheitlich an der Rechtssprechung und an Tarifverträgen orientiert. Beispiele für möglichen bezahlten Sonderurlaub sind die eigene Hochzeit, die Geburt eines ehelichen Kindes, der Tod eines nahestehenden Angehörigen oder ein Umzug aus betrieblichen Gründen.
Ja, die Grundlage ist Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es wird allerdings nicht definiert, für welche Anlässe der Sonderurlaub gewährt werden muss.
Ja, Sonderurlaub ist bezahlter Urlaub. Das regelt der spezielle Wortlaut in Paragraf 616 (BGB). "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. "
Neben dem Erholungsurlaub können sich Arbeitnehmer:innen nach Sonderurlaub für bestimmte Anlässe erkundigen und sich bis auf in Bayern und in Sachsen im Jahr bis zu fünf Tage Bildungsurlaub genehmigen lassen. Unbezahlter Urlaub ist gesetzlich nicht geregelt und liegt im Ermessen des Arbeitgebers.