Revolution in der Kriminaltechnik
DNA-Profil: Wo liegen die Grenzen des genetischen Fingerabdrucks?
- Aktualisiert: 04.11.2024
- 17:11 Uhr
Der genetische Fingerabdruck ist unverzichtbar in der Strafverfolgung geworden. Was macht dieses Verfahren so besonders, wie wird es eigentlich in der Kriminaltechnik angewendet und wo liegen seine gesetzlichen Grenzen?
Forensische Genetik mittels DNA-Analyse
Der normale und der genetische Fingerabdruck haben eine große Gemeinsamkeit - sie sind beide einzigartig. Während der normale Fingerabdruck klar erkennbar und schnell abzunehmen ist, brauchen Profis für den genetischen Fingerabdruck ganz spezielle Verfahren und Techniken. Doch was genau ist der genetische Fingerabdruck eigentlich?
Dabei handelt es sich um ein Muster aus Längen bestimmter DNA-Abschnitte, deren Sequenzen sich unterschiedlich häufig wiederholen. Untersucht werden dabei ganz bestimmte Bereiche des Erbguts, die im Englischen "Desoxyribonucleic Acid" heißen. Die Anzahl der Wiederholungen ist bei jedem Menschen einzigartig. Dafür eignen sich beispielsweise Blut-, Urin- oder Speichelproben.
1984 stieß der britische Genetiker Alec John Jeffreys nur durch Zufall auf dieses Verfahren und revolutionierte verschiedenste Bereiche. Die Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks ist zum Beispiel essenziell bei Vaterschafts-Tests, aber auch in der Kriminaltechnik. Viele Fälle hätten niemals ohne den genetischen Fingerabdruck von Opfer und Täter:in aufgeklärt werden können.
Mit diesen Methoden lässt sich das DNA-Profil bestimmen
Es gibt zwei Labor-Methoden, die für die Bestimmung besonders wichtig sind:
Bei der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) wird die DNA zuerst aus den Zellen extrahiert, also vom Rest der Probe getrennt. Danach werden bestimmte Bereiche dieser Probe mit der Polymerase-Kettenreaktion vervielfältigt.
Bei der Gelelektrophorese wird ein Längenmuster erstellt, der Länge nach sortiert und mithilfe von radioaktiv markierten Gensonden sichtbar gemacht.
So ist der genetische Fingerdruck rechtlich geregelt
Bei von 1998 bis 2002 durchgeführten Untersuchungen lag die Fehlerquote dieses Verfahrens bei nur 0,5 Prozent, wobei die Hauptfehlerquellen das Vertauschen der Proben sowie Fehler bei der Übertragung der Ergebnisse waren. Kein Wunder also, dass der genetische Fingerabdruck schon seit 1988 bei einem Strafprozess gerichtlich anerkannt ist. Genommen werden darf dieser gegen den Willen der betroffenen Person in Deutschland nur auf richterlichen Beschluss hin. Dabei sind zwei unterschiedliche Ansätze möglich:
- Die Untersuchung von Spurenmaterial und Körperzellen des Beschuldigten im Rahmen der Untersuchungen einer konkreten Straftat (§ 81a StPO in Verbindung mit § 81e StPO).
- Die DNA-Analyse zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren (§ 81g StPO).
Das Ergebnis eines DNA-Tests, eines Fingerabdrucks oder einer sonstigen Spur kann übrigens nicht allein über Schuld oder Unschuld eines oder einer Verdächtigen entscheiden.
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