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Recht

Sammelklage gegen Vodafone: Was das ist und wie du dich beteiligen kannst

  • Aktualisiert: 06.05.2024
  • 11:09 Uhr
  • Peter Falan Picha

Bei rechtlichen Angelegenheiten haben Einzelpersonen gegen Unternehmen meist das Nachsehen oder schrecken vor hohen Anwalts-Kosten zurück. Eine Sammelklage soll dieses Problem lösen. Wie du dich an einer beteiligen kannst, erfährst du hier. 

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Das Wichtigste in Kürze zu Sammelklagen

  • Seit Oktober 2023 gibt es in Deutschland das Recht zur Abhilfe-Klage, die dem Konzept der amerikanischen Sammelklage, auch "class action" genannt, ähnelt. 

  • Statt vieler Einzelklagen bündeln Verbände die Anliegen der Verbraucher:innen und treten an ihrer Stelle vor Gericht. Vor dem Prozess kann sich jede:r nachweislich Geschädigte kostenlos daran beteiligen.

  • Ein aktueller Fall ist die Sammelklage gegen Vodafone aufgrund einer mutmaßlich rechtswidrigen Preiserhöhung. Bis zum 30. April haben sich laut der dpa schon mehr als 40.000 Betroffene daran beteiligt. Auch du kannst dich der Seite vom Bundesamt für Justiz das Formular anfüllen und dich anschließen.

  • Falls du ein rechtliches Anliegen hast und dich informieren willst, ob eine Sammelklage dazu existiert, findest du hier alle aktuellen Klagen des Bundesamtes für Justiz.

Inhalt

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Was ist eine Sammelklage?

Wenn ein Produkt beschädigt ist, Zinsen falsch berechnet werden, Energie-Anbieter einfach so Preiserhöhungen vornehmen oder Online-Dienste unerlaubt private Daten weitergeben, steckt in der Regel mehr als nur ein Zufall oder Fehler dahinter.

Für den oder die einzelne:n Verbraucher:in lohnt sich eine Klage meist nicht. Zum einen haben Unternehmen oft eigenen Kanzleien, die sie vertreten, zum anderen besteht die Gefahr, dass man als Kläger:in die Gerichtskosten selbst tragen muss. Die Sorge der Betroffenen ist oftmals groß, dass Kosten und Arbeitsaufwand sich nicht für die kleine Entschädigung lohnen.

Dem soll eine Sammelklage Abhilfe schaffen. Diese gibt es in zwei Formen: der Abhilfe-Klage und der Musterfeststellungs-Klage. Statt vieler Einzel-Klagen mit hohen Anwalts-Kosten und einem Risiko für den oder die Geschädigten werden alle Anliegen in einem Verfahren gebündelt. Dadurch soll den Verbraucher:innen geholfen werden, ihr Recht durchsetzen zu können.

Falls eine Abhilfe-Kklage für die Betroffenen positiv ausgeht, bekommen alle daran Beteiligten einen Schadensersatz zugesprochen. Dies muss nicht unbedingt Geld sein, sondern kann auch beispielsweise in Form einer Vertragsauflösung, Reparatur, Ersatzlieferung oder durch die Erstattung des Produktes geschehen.

Wer darf eine Sammelklage einreichen?

Der Geschädigte selbst muss sich nicht die Mühe machen, eine Klage mit genügend Teilnehmer:innen aufzusetzen. Das übernehmen zum einen klageberechtigte Verbände, die im Namen der Geschädigten vor Gericht treten und die Beweislast für den Prozess sammeln. Darunter fallen Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (vzbz), Umweltverbände, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) oder Gewerkschaften.

Es dürfen nur Verbände eine Sammelklage erheben, die gewissen Gesetzes-Kriterien entsprechen. Sie müssen nachweisen können, dass sie im Interesse der Öffentlichkeit handeln und fachliche Expertise besitzen. Zudem dürfen beispielsweise nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel von Unternehmen stammen. Sie dürfen also nur einen kleinen Teil ihres Umsatzes von anderen Firmen beziehen. Dabei ist es nicht von Belang, ob diese Firmen ihren Sitz in Deutschland oder anderen EU-Ländern haben.

Weiterhin dürfen kommerzielle Rechts-Dienstleister:innen Sammelklagen beantragen. Das sind Organisationen und Unternehmen, die für ihre Anwalts-Dienste eine Bezahlung oder Provision verlangen (Bsp.: Anwaltskanzleien und Inkasso-Unternehmen). Während klageberechtigte Verbände vorwiegend das öffentliche Interesse im Sinn haben, setzen sich kommerzielle Vereinigungen einzig und allein für die Interessen der Personen ein, die sie engagiert haben. Um dies zu bewerkstelligen, müssen sie sich im Vorfeld die Rechte der Verbraucher:innen, also ihrer Mandant:innen übertragen lassen.

Die Teilnahme an einer Sammelklage kann aber nicht über die oben genannten Verbände oder Rechtsdienstleister:innen beantragt werden. Stattdessen muss dafür ein Antrags-Formular beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz eingereicht werden.

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So läuft eine Sammelklage in Deutschland ab

  1. Bei einem Massenschaden klagen anerkannte Verbände im Namen der Geschädigten. Für eine Sammelklage müssen mindestens 50 Personen ähnliche Forderungen haben und nachweislich betroffen sein.
  2. Hält das Gericht die Klage für rechtens, startet der erste Teil des Prozesses: das Abhilfe-Grundurteil. Dabei wird festgelegt, ob die Teilnehmer:innen überhaupt einen Anspruch auf Entschädigung haben und wie hoch der endgültige Schadensersatz im Fall eines Siegs vor Gericht ist.
  3. Bis zu drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung können sich weitere Geschädigte dem Prozess anschließen. Die Teilnahme kann beispielsweise über ein Online-Formular erfolgen und ist komplett kostenlos.
  4. Nach dem Abhilfe-Grundurteil haben die Parteien eine Gelegenheit, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden. Dabei kann eine Einigung außerhalb des Prozesses zwischen den Parteien getroffen werden. Oftmals geschieht das in Form einer neu vereinbarten Geldsumme, die dann von den Angeklagten ausgezahlt wird.
  5. Falls kein Vergleich erzielt wird, kommt im nächsten Schritt das Abhilfe-Endurteil. Das Gericht verkündet in diesem Prozess das endgültige Urteil und beschließt, was das angeklagte Unternehmen bei einem Verlust zahlen muss.
  6. Zum Abschluss erfolgt das Umsetzungs-Verfahren, bei dem sich ein:e zuständige:r Sachwalter:in um die Vergütung kümmert. Dieser prüft die Ansprüche der einzelnen Teilnehmer:innen und zahlt sie ihnen aus.

Im Video: Sind kaputte Geräte von den Herstellern beabsichtigt?

Diese Vorteile hat eine Sammelklage

  • ✅ Es lohnt sich immer! Selbst kleinere Schäden, bei denen der Aufwand für eine Einzel-Klage zu hoch wäre, kannst du vergütet bekommen.
  • ✅ Weniger Bürokratie: Statt mehrere Einzel-Klagen zu behandeln, wird das Verfahren in einem Prozess abgewickelt.
  • ✅ Die Teilnahme an einer Sammelklage ist grundsätzlich kostenlos und unkompliziert. Anmelden musst du dich lediglich über ein Online-Formular und die Verbraucher-Verbände tragen jegliche Kosten seitens der Kläger:innen.
  • ✅ Kaum Beweislast: Die Kläger:innen müssen keine aufwendigen Gutachten zu ihrem Anliegen erstellen lassen. Die zahlreichen Geschädigten liefern eine aussagekräftige statistische Grundlage.
  • ✅ Die Verjährung der Ansprüche wird durch die Teilnahme an einer Sammelklage gehemmt.
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Die Nachteile einer Sammelklage

  • Eingeschränktes Recht: Bei der Teilnahme verzichtet der oder die Einzelkläger:in auf das Recht, vor Gericht gehört zu werden. Er oder sie können also keine Aussage vor Gericht machen.
  • ❌ Das Urteil gilt für alle Beteiligten gleichermaßen. Egal ob verloren oder gewonnen - es können keine zusätzlichen Ansprüche geltend gemacht werden.
  • ❌ Anwälte können die einzelnen Geschädigten nicht mit vollem Einsatz vertreten. Sie werden lediglich eine Nummer im Prozess-Verfahren.
  • ❌ Unmoralische Honorare: Anwälte können bei Sammelklagen die gleichen Honorare verlangen wie für mehrere Einzelklagen. Dabei ist der Aufwand oftmals geringer, da es nur einen Prozess gibt.
  • ❌ Die hohen Klagesummen erzeugen ein lautes Medien-Echo, was die Parteien zusätzlich unter Druck setzt.

Abhilfe-Klage vs. Musterfeststellungs-Klage: Was ist der Unterschied?

Die Abhilfeklage ist seit Oktober 2023 in Kraft getreten und soll Verbraucher:innen helfen, gegen Unternehmen zu klagen. Ein einzelner Prozess entscheidet dabei über die Entschädigung. Falls das Urteil positiv für die Kläger:innen ausgeht, verteilt ein:e zuständige:r Sachwalter:in den Gesamtbetrag an alle Teilnehmer:innen gleichermaßen.

Im Zuge des Diesel-Skandals wurde 2018 die Musterfeststellungs-Klage geschaffen. Im Gegensatz zur Abhilfe-Klage handelt es sich bei dem Verfahren um keine Leistungs-Klage. Es gibt also bei dieser Klage-Form keine direkte Entschädigung nach dem Prozess sollte er gewonnen werden. Deshalb müssen im Falle eines positiven Urteils die individuellen Ansprüche in einer weiteren Klage selber eingeklagt werden. Damit gibt es bei der Klage-Art mindestens einen weiteren Prozess. Dabei können die Geschädigten aber keine neuen Bedingungen stellen.

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Weitere Alternativen zur Sammelklage

In Deutschland existieren neben den beiden Arten der Sammelklage noch mehrere Klage-Formen, bei denen mehrere Geschädigte zusammen vor Gericht auftreten. Richter können ebenso nach eigenem Ermessen Einzel-Prozesse verbinden, die ähnlich sind (nach § 147 ZPO).

  • Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Bei dieser Klageform sollen Unternehmen angemessene Ausgleichs-Zahlungen und Abfindungen bekommen können.
  • Kapitalanleger-Musterverfahren: Wenn Kapitalanleger:innen falsch über den Markt informiert wurden, soll ihnen dieser Prozess helfen, Schadensersatz einzuklagen. Mehr als zehn Einzelprozesse können dabei zusammengelegt werden.
  • Popularklage: In diesem Fall müssen nicht nur die eigenen Interessen vertreten werden. Verbände und Vereine klagen gegen die Verletzung der Rechte im Allgemeinen, beispielsweise wenn es die Umwelt betrifft.
  • Prozessverbindung: Auf Entscheidung des Richters hin werden mehrere verwandte Prozesse zusammengelegt (nach § 147 ZPO). Diese müssen in Rechts- und Tatfragen weitgehend übereinstimmen.
  • Streitgenossenschaft: Diese Art der Prozess-Führung liegt vor, wenn sich auf Kläger:innen- oder Beklagtenseite noch mindestens eine weitere Person befindet.

Class Action: Die amerikanische Sammelklage im Vergleich

Während das Konzept der Sammelklage in Deutschland noch ein recht neues Phänomen ist, wird sie in der Prozess-Form der Class Action schon seit 1996 in den USA angewendet. Ähnlich wie das deutsche Klage-Modell sollen dadurch alle Geschädigten entlastet und vergütet werden, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen die Konzerne führen müssen.

Um sie wirksam zu machen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden: Sie muss groß genug sein, damit sich mehrere Einzel-Klagen nicht lohnen (Numerosity). Die Kläger:innen müssen in typischer Weise, also direkt betroffen sein (Typicality). Die rechtlichen Streitpunkte aus den Anliegen müssen übereinstimmen (Commonality). Und die gerichtlichen Vertreter:innen müssen im Interesse der Geschädigten handeln (Adequacy).

Vor dem US-Bundesgericht kann eine Class Action erhoben werden, wenn die geforderte Summe größer als 5.000.000 Millionen US-Dollar ist oder wenn verschiedene Staaten sowie Länder am Prozess beteiligt sind.

Die hohen Geldsummen gehen über den eigentlich erlittenen Schaden hinaus und dienen zur Abschreckung. Sie werden dementsprechend oftmals als Druck-Mittel verwendet, um eine Einigung zu treffen. Um völlig überzogene Summen zu vermeiden, kann man hingegen in Deutschland nur den Schaden fordern, der tatsächlich verursacht wurde.

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Wie du dich bei einer Sammelklage anmelden kannst

  1. Wenn du dich von einem Unternehmen oder einer Organisation ungerecht behandelt fühlst, kannst du im Klageregister des Bundesamtes für Justiz einsehen, ob dein Anliegen bereits als Sammelklage aufgeführt ist. Falls sie das noch nicht ist, kannst du bei den Verbänden, wie beispielsweise dem Verbraucherverband vzbz, eine Beschwerde einreichen.
  2. Für eine Sammelklage benötigt es eine schriftliche Einreichung. Diese kann per Post an das Bundesamt für Justiz in Bonn oder über ein zu der Klage ausgestelltes Online-Formular abgeschickt werden.
  3. Bei dem Formular musst du alle Pflichtfelder ausfüllen und einen Beweis für die Schädigung liefern.
  4. Die Einreichung muss bis spätestens drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung erfolgen. Bis dahin kann diese ebenso geändert oder zurückgenommen werden.

Die häufigsten Fragen zu Sammelklagen

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