Abtreibung in Deutschland - 150 Jahre §218 und nichts hat sich verändert
- 10:16 Min
- 04.10.2021
- Ab 12
- Clip aus S01 E04
Bei §218 handelt es sich um einen Paragraphen aus dem Kaiserreich, der Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe stellt - 150 Jahre später hat sich daran immer noch nichts geändert. Wir haben mit 2 betroffenen Frauen über ihre Abtreibung und den Einsatz für eine Veränderung gesprochen.