Freitag, 16. Februar
Good News: EU-Parlament und EU-Rat einigen sich auf europäischen Behindertenausweis
- Veröffentlicht: 16.02.2024
- 05:00 Uhr
- Nicola Schiller
EU-Bürger:innen mit Behinderung können künftig mit einem europaweiten Behindertenausweis bei Reisen oder Kurzaufenthalten die gleichen Regelungen auch in anderen Mitgliedsstaaten genießen. Darauf haben sich jetzt das EU-Parlament und der EU-Rat geeinigt.
Ein Ausweis für ganz Europa
Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderung: In Rekordzeit haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und des EU-Rates auf einen europäischen Behindertenausweis geeinigt. Das Ergebnis der weniger als einen Monat dauernden Verhandlungen: Fortan sollen in allen EU-Staaten die gleichen Regelungen für EU-Bürger:innen mit Behinderungen gelten, wenn diese in ein anderes EU-Land reisen, einen Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten dort haben oder an einem EU-Programm wie etwa "Erasmus" teilnehmen.
Die speziellen, bald europaweit gültigen Konditionen für EU-Bürger:innen mit Behinderungen beinhalten: Bei Menschen mit Behinderung und einem erhöhtem Unterstützungsbedarf oder Anspruch auf eine persönliche Assistenzkraft kann dies mit dem Buchstaben "A" im Ausweis vermerkt werden.
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Ergänzung zu nationalen Ausweisen
Der EU-Behindertenausweis soll eine Ergänzung zu den nationalen Behindertenausweisen darstellen und wird sowohl in digitaler als auch physischer Form erhältlich sein. Beide Varianten sollen darüber hinaus mit einem QR-Code ausgestattet werden, um Betrug oder Missbrauch zu erschweren. Sowohl die Beantragung als auch die Verlängerung sollen kostenlos möglich sein. Im Rahmen des EU-Behindertenausweises wurde auch ein europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderung beschlossen.